Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch eine frühere Entscheidung der Europäischen Kommission aufgehoben, die Umstrukturierungsbeihilfen für die deutsche Charterfluggesellschaft Condor genehmigt hatte.

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte die staatliche Rettungsaktion für Condor im Jahr 2019 angefochten.

"Das Gericht der Europäischen Union erklärt die Entscheidung der Kommission, die Umstrukturierungsbeihilfe für die Charterfluggesellschaft Condor zu genehmigen, für nichtig", erklärte das Gericht.

"In Anbetracht der Zweifel, die die Kommission hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem EU-Recht hätte haben müssen, hätte sie ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen", fügte es hinzu.