Old Mutual gab bekannt, dass die Aufsichtsbehörde nach einer strengen Prüfung des Antrags gemäß Abschnitt 16 des Bankengesetzes 94 von 1990 in seiner geänderten Fassung der Gruppe die Genehmigung zur Gründung einer Bank vorbehaltlich bestimmter Lizenzbedingungen erteilt hat. Diese Genehmigung im Sinne von Abschnitt 17 des Bankengesetzes ermöglicht es Old Mutual, die nächste kritische Phase im Prozess der Gründung einer Bank einzuleiten. Die Gruppe wird nun formell vom 'Bankaufbaumodus' in eine strenge und rigorose Testphase mit ausgewählten Bankpartnern eintreten.

Nach einem erfolgreichen und fehlerfreien Test wird die neue OM Bank vollständig in das nationale Zahlungssystem integriert.