Die Ocado Group plc gab bekannt, dass Gavin Patterson mit Wirkung vom 1. Juni 2024 zum unabhängigen Non-Executive Director ernannt wurde. Gavin wird auch Mitglied des People Committee und des Remuneration Committee sein, wobei diese Ernennungen mit dem Datum seiner Berufung in den Vorstand erfolgen. Gavin war zuvor bei Salesforce Inc. tätig, vor allem in der Rolle des President und Chief Revenue Officer, bevor er im Januar 2023 zurücktrat.

Bevor er zu Salesforce kam, hatte er mehrere leitende Funktionen bei der BT Group plc inne, unter anderem als Group Chief Executive Officer zwischen 2013 und 2019. Gavin bringt in den Ocado-Vorstand eine beträchtliche Erfahrung in der Führung großer multinationaler Organisationen und sehr relevante Erfahrungen auf dem globalen Markt für Plattformdienste ein. Zuvor war er unter anderem in Management- und Marketingpositionen bei Procter & Gamble tätig.

Gavin war in verschiedenen Aufsichtsräten tätig, darunter in börsennotierten und privaten Unternehmen sowie in mehreren Wohltätigkeits- und Bildungseinrichtungen. Derzeit ist er Vorsitzender eines am AIM notierten Unternehmens, Elixirr International plc, und der privaten Unternehmen Kahoot! und Beamery Inc. Er ist nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied eines an der NASDAQ notierten Unternehmens, Wix.com, und nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied von privaten Unternehmen, Fractal Analytics, X3T und Malt.

Er hat eine beratende Funktion bei Kraken Technologies. Außerdem ist er Vorsitzender der British American Business Association und Mitglied im Rat der London School of Economics and Political Science. Er schloss sein Studium an der Universität Cambridge mit einem MEng in Chemieingenieurwesen ab.

Im Sinne der Listing Rule 9.6.13(1)R war Gavin Patterson in den letzten fünf Jahren ein Non-Executive Director von British Airways plc, hat diese Position aber nicht mehr inne. Im Sinne von Listing Rule 9.6.13(3)R war Gavin Patterson Director von Tappit Technologies (UK) Ltd., als diese im Jahr 2023 in die Verwaltung ging. In Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln gibt es keine zusätzlichen Angelegenheiten, die eine Offenlegung gemäß 9.6.11R oder 9.6.13R der Börsenzulassungsregeln der britischen Financial Conduct Authority erfordern würden.