Die indische Zentralbank hat am Freitag den Entwurf von Richtlinien für einen regulatorischen Rahmen für die Aggregation von Kreditprodukten durch Kreditdienstleister (LSP) veröffentlicht, um die Transparenz zu erhöhen und es Kreditnehmern zu ermöglichen, sich vorab über potenzielle Kreditgeber zu informieren.

LSPs sind Unternehmen, die von Banken oder Nichtbanken-Finanzunternehmen (NBFC) beauftragt werden, einige der Funktionen von Kreditgebern, wie z.B. Kundenakquise, Underwriting und Krediteintreibung, auf digitalen Plattformen auszuführen. In einigen Fällen kann auch ein reguliertes Unternehmen als LSP fungieren.

Banken und NBFCs sollten sicherstellen, dass ihre LSPs eine so genannte digitale Ansicht aller Kreditangebote bereitstellen, die dem Kreditnehmer von allen bereitwilligen Kreditgebern, mit denen der LSP Vereinbarungen getroffen hat, zur Verfügung stehen, sagte die Reserve Bank of India (RBI).

Die digitale Ansicht, so die RBI, sollte den Namen der Bank oder der NBFC, die das Darlehen gewährt, den Betrag und die Laufzeit des Kredits, den effektiven Jahreszins und andere wichtige Bedingungen in einer Weise enthalten, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, einen fairen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten anzustellen.

Während die LSP jeden beliebigen Mechanismus anwenden können, um die Bereitschaft der Kreditgeber zu ermitteln, einen Kredit anzubieten, sagte die RBI, dass sie einen "konsistenten Ansatz" verfolgen sollten, der auf ihrer Website in geeigneter Weise offengelegt werden muss.

Ein Link zum Key Facts Statement (KFS) muss ebenfalls für jedes der regulierten Unternehmen bereitgestellt werden, so die RBI.

Der Inhalt des LSP sollte "unvoreingenommen" sein und weder direkt noch indirekt für ein Produkt eines bestimmten Kreditgebers werben oder es anpreisen, auch nicht mit Hilfe von Praktiken oder irreführenden Mustern, um Kreditnehmer zur Wahl eines bestimmten Kreditangebots zu verleiten, so die Zentralbank.

Die RBI hat die Interessengruppen aufgefordert, bis zum 31. Mai zum Entwurf des Rundschreibens Stellung zu nehmen.