REUTLINGEN (dpa-AFX) - 'Reutlinger General-Anzeiger' zum Thema Urteil zu S 21

Grundsätzlich scheint jedoch eine Änderung im Ausschreibungsrecht geboten. Immer wieder muss man beobachten, wie Teilnehmer an Ausschreibungen mit völlig unrealistischen Angeboten den Zuschlag erhalten. Im Nachhinein explodieren dann die Kosten und bringen damit die öffentliche Hand in große Bedrängnis. Es bräuchte dringend strengere Regeln, die Ausschreibungsteilnehmer stärker in die Haftung nehmen, wenn sich deren Kostenrechnung als Wolkenkuckucksheim entpuppt. Am Ende sollen Ausschreibungen dafür sorgen, dass der günstigste Anbieter zum Zuge kommt und nicht derjenige mit der abenteuerlichsten Kostenrechnung./yyzz/DP/zb